Vorsitzender

  • Halit Kurt
  • Stv. Aynur Ünal

Kassenwart

  • Biletin Kocaman
  • Stv. Aynur Ünal

Sekretär

  • Can Güneş
  • Stv. Biletin Kocaman

Frauenbeauftragte

  • Bedia Can

Kultur- und Kunstbauftragter

  • Nazli Ciga

Jugendbeauftragter

  • Ulas Ucar
  • Stv. Can Güneş

Geistlichen Rat

 

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt, in
geheimer Wahl und öffentlicher Zählung. Es werden sieben (7) Hauptmitglieder
und zwei (2) Ersatzmitglieder gewählt. Der Vorstand bleibt im Amt bis ein neuer
gewählt wird. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und die Arbeit der
Gemeinde regelmäßig und ordentlich ausführen zu können, wählt der Vorstand in
seiner ersten Sitzung nach der Wahl unter seinen Hauptmitgliedern einen
Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Sekretär, einen Kassenwart, einen
Jugendgruppe- Verantwortlichen und einen frauengruppe- verantwortlichen. Die
Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. Sie haben
Rederecht aber kein Stimmrecht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als
die Hälfte der Hauptmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit gefasst. Beim Freiwerden eines Platzes von einem Hauptmitglied rückt
das Ersatzmitglied nach, der bei Mitgliederversammlung die meisten Stimmen
bekommen hat. Laut § 26 BGB kann der Vorstand durch den Vorsitzenden, oder
durch seinen Stellvertreter und Sekretär zusammen vertreten werden.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde
zuständig und hat folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung der Mitgliederversammlung
  • Aufstellung der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und in diesem Sinne tätig werden.
  • Aufstellung des Haushaltsplanes
  • Aufführung, Erstellung eines Jahresberichtes, Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen.
  • Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern
  • Bei Ausschluss ist die Entscheidung der Disziplinarkommission bindend.
  • Organisiert die Tätigkeiten und das Arbeiten der Jugendgruppe.
  • Organisiert die Tätigkeiten und das Arbeiten der Frauengruppe.
  • Berichterstattung an die Mitglieder:

Der Vorstand beruft die Mitglieder mindestens vier (4) mal im Jahr, höchstens
in einem Abstand von drei (3) Monaten zu einer öffentlichen Sitzung ein. Bei
dieser öffentlichen Sitzung wird über die Situation des Vereines berichtet und
die Fragen der Mitglieder beantwortet.

Der Inhalt des Berichts muss folgende Aufgaben beinhalten:

  • In einer Periode von drei (3) Monaten erreichte Ziele.
  • Informationen über zukünftigen Ziele

Die Einberufung der öffentlichen Sitzung mit Ort, Datum, Zeit und
Tagesordnung muss mindestens sechs (6) vorher im Vereinsraum befindlicher
Informationstafel angebracht sein. Die öffentliche Sitzung mit Ort, Datum, Zeit
und Tagesordnung wird auch, falls es eine Vereinszeitschrift existiert,
veröffentlicht.

Der Vorstand fasst ihre Entscheidungen im allgemeinen in Vorstandssitzungen,
die vom Vorsitzenden bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter, einberufen
werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten.
Der Vorsitzende leitet die Vorstandssitzung. Die Beschlüsse des Vorstands sind
in einem Beschlussbuch einzutragen und von allen zu unterschreiben. Die
Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer,
die gefassten Beschlüsse in detaillierter Form und das Abstimmungsergebnis
enthalten. Die Vereinigung mehrerer Vorstandesämter in einer Person ist
unzuverlässig. Vom Vorstand nicht beauftragte oder bevollmächtigte Mitglieder(n)
geführte(n) Einzel- oder Gruppen Gespräche, oder vertretene(n) Position(en)
bindet die „Alevitische Kulturgemeinde Solingen und Umgebung e.V.“ , nicht.