Mitglied der Gemeinde kann jeder werden, der die Satzung und das
Programm der „Alevitische Kulturgemeinde Solingen und Umgebung e. V.“
billigt. Die Aufnahme in die Gemeinde erfolgt durch eine schriftliche
Beitrittserklärung. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der
Vorstand spätestens innerhalb zwei Wochen nach der Antragstellung. Gegen
die Entscheidung des Vorstandes der „Alevitische Kulturgemeinde Solingen
und Umgebung e. V.“, bezüglich der neuen Mitglieder können nur die
bisherigen Mitglieder bei der ersten Mitgliedsversammlung nach der
Mitgliedschaft, Einspruch erheben. Die Entscheidung ist bindend.

Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung, Tod, Beendung oder Ausschluss.
Die Mitglieder können ihre Mitgliedschaft bei der „Alevitische Kulturgemeinde
Solingen und Umgebung e.V.“ beenden, wenn sie mindestens drei Monate
vorher dies schriftlich beim Vorstand beantragen. Die „Alevitische
Kulturgemeinde Solingen und e.V.“ vertreten durch den Vorstand kündigt die
Mitgliedschaft der Mitglieder im Zusammenarbeit mit der
Disziplinarkommission, die gegen die Satzung und Ziele der Gemeinde
verstoßen. Die Entscheidung der Disziplinarkommission ist bindend. Die
Kündigung bedarf der Zustimmung der folgenden Mitgliedsversammlung nach
der Aussprechung der Kündigung durch die Disziplinarkommission. Ein
solches Gesuch kann von einem beliebigen Mitglied beim Vorstand oder bei
der Disziplinarkommission schriftlich eingereicht werden. Der Vorstand und die
Disziplinarkommission untersuchen die der Veranlassung aller notwendigen
Untersuchungen trifft die Disziplinarkommission ihre Entscheidung.

Die Rechte des aus der Gemeinde ausgeschlossenen Mitglieds ruhen bis zur
folgenden Mitgliedsversammlung. Der ausgeschlossene Mitglied kann gegen
die Entscheidung der Ausschließung bei der folgenden Mitgliedsversammlung
schriftlich Widerspruch einlegen. Die Entscheidung der Mitgliedsversammlung
ist bindend.

Die Mitglieder, die ihre Mitgliedsbeiträge sechs Monate lang ohne Angaben
von Gründen nicht bezahlt haben, werden aufgefordert innerhalb von einem
Monat die fälligen Beiträge zu bezahlen. Nach der dritten Aufforderung, die
jeweils mindestens in drei Wochen Abschnitt abgeschickt werden müssen,
endet die Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen.

Beitrittserklärung