Die ordentliche Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr einmal und jeweils in
der ersten Hälfte des Jahres statt. Mitglieder deren Mitgliedschaft durch den
Vorstand drei Monate vor der ordentlichen Mitgliederversammlung nicht
entschieden sowie die Mitglieder die drei Monate vor der ordentlichen
Mitgliederversammlung ihre Beiträge nicht bezahlt haben, erhalten kein
aktives und passives Wahlrecht. Diese Mitglieder haben Teilnahmerecht
jedoch kein Rederecht.


Auf der Mitgliederversammlung werden die Organe der Satzung gewählt.
Jedes Mitglied hat bei jedem Wahldurchgang jeweils nur eine Stimme, die nur
er selbst abgeben darf. Die Mitglieder des Vorstands, die Ersatzmitglieder des
Vorstandes, die Mitglieder der Kontrollkommission, die Mitglieder der
Disziplinarkommission sind Stimm- und wahlberechtigt. Die Mitglieder, die drei
Monate lang ihre Beiträge nicht bezahlt haben, genießen außer des
Teilnahmerechts keine anderen Rechte.


Der Vorstand macht mit einer schriftlichen Erklärung mindestens sechs
Wochen im Voraus die Berufung der Mitgliederversammlung mit Datum, Ort
und Tagesordnung bekannt. Der Vorstand schickt mindestens zwei Wochen
vor der Zusammenkunft der Mitgliederversammlung die Arbeits- und
Wirtschaftsberichte, Beschlussentwürfe oder ähnliche Vorschläge an die
Mitglieder.


Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordentlicher
Einladung mindestens einer Mehr als die Hälfte der Mitglieder vertreten sind.
Außer den Beschlüssen, die eine zweidrittel ( 2/3 ) Mehrheit bedürfen, werden
die anderen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Beim Fehlen der
entscheidungsfähigen Mehrheit beruft der Vorstand die
Mitgliederversammlung innerhalb von sechs Wochen erneut ein. Dieser Aufruf
wird mindestens zwei Wochen vor der Zusammenkunft der
Mitgliederversammlung an die Mitglieder schriftlich zugesandt. Die
Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Punkt muss beim Aufruf der erneuten
Mitgliederversammlung hingewiesen werden.


Die Mitgliederversammlung bestimmt ihre Arbeitsweise selbst und wählt für
die Dauer der Versammlung einen Rat, der aus Delegierten und vom Vorstand
eingeladenen Personen besteht. Die zum Rat gewählten Personen haben kein
aktives und passives Wahlrecht. Der Rat leitet die Versammlung und führt
Protokoll. Die Protokolle müssen von dem Leiter des Rates und zwei seiner
Stellvertreter unterzeichnet werden.


Die Aufgaben der Mitgliederversammlung:

Entgegennahme, Beurteilung und Zustimmung oder Ablehnung von
Rechenschaftsberichten des Vorstandes, der Kontrollkommission und der
Disziplinarkommission über Arbeit und Wirtschaft.

Entlastung der Organe

Wahl der Organe

Treffen von Richtungsweisenden Entscheidungen für die Arbeit der Gemeinde.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jeder Zeit eine Außerordentliche Mitgliederversammlung
einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereines es
erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich
unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die
Außerordentliche Mitgliederversammlung gelten auch dieselben Regeln wie für
die Ordentliche Mitgliederversammlung.