Die Mitglieder sind verpflichtet Beiträge zu entrichten. Der Beitragssatz wird
aktuell von der Hauptversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder sind nicht
verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Bei Familienmitgliedschaften von
Familien, welche in einer Haushalt zusammenleben, zahlt nur ein
Familienmitglied den vollen, alle übrigen den halben Grundbetrag. Die Gemeinde
bewahrt ihr Vermögen, das aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und aus sonstigen
verschiedenen Einnahmen besteht, auf einem Girokonto im näheren Gebiet auf.