Die Gemeinde kann nur von einer eigens zu diesem Zweck einberufenen
außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Die Einberufung
muss von zweidrittel der Mitglieder gewünscht und vom Vorstand beschlossen
werden. Eine Auflösung kommt nur zustande, wenn mindestens vierfünftel (4/5)
der Mitglieder dafür stimmen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
Steuerbegünstigte Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die „Föderation der
Alevitischer Gemeinden in Europa“ in 50933 Köln, Stolberger Straße 317. Die es
unmittelbar und ausschließlich für Gemeinnützige, Mildtätige oder Kirchliche
Zwecke zur verwenden hat. Die Auflösungsformalitäten wickelt das durch die
Generalversammlung gewähltes Komitee ab. Der Vereinsname Alevitische
Kulturgemeinde Solingen und Umgebung soll geschützt werden. Niemand soll
einen Verein unter einen ähnlich klingenden Namen in Solingen und Umgebung
gründen dürfen.